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CannabisLabor.ch /Kantone | CannabisLabor.chCANNABISANALYTIK / SCHWEIZ

Kantone: Cannabisanalytik in Ihrer Region verstehen.

Kantone: Amtliche Zuständigkeiten, lokale Forschung und analytische Fragestellungen getrennt einordnen. Keine behaupteten Laborstandorte.

Dies ist ein Informationsleitfaden. Weder ein CannabisLabor.ch-Standort noch eine Partnerschaft oder Annahme privater Proben wird behauptet. Amtliche Lebensmittelkontrolle und eine private Cannabisuntersuchung sind unterschiedliche Aufgaben.

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AG / Kanton

Aargau

Aargau beschreibt risikobezogene Stichproben aus Verkauf und Produktion sowie chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Auch die Kennzeichnung der untersuchten Produkte wird überprüft. Die Auswahl einer amtlichen Stichprobe verfolgt damit einen anderen Zweck als ein privat geplanter Chargenvergleich.

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AR / Kanton

Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Ausserrhoden nennt das Lebensmittelinspektorat beider Appenzell in Herisau als erste Anlaufstelle für den Vollzug vor Ort. Aufwändigere Untersuchungen können im gemeinsamen Labor in Schaffhausen erfolgen. Lokales Inspektorat und analytischer Laborstandort sind somit nicht identisch.

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AI / Kanton

Appenzell Innerrhoden

Appenzell Innerrhoden ist einer der drei Partnerkantone des Interkantonalen Labors mit Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen. Dessen Lebensmittelzuständigkeit umfasst auch Gebrauchsgegenstände. Die gemeinsame Behörde ist keine bestätigte private Analysestelle für jedes Cannabisprodukt.

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BL / Kanton

Basel-Landschaft

Basel-Landschaft führt ein eigenes Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit kantonalem Labor. Dieses liefert analytische Grundlagen für den Lebensmittel- und Umweltschutzvollzug. Liestal und Allschwil sind deshalb administrativ von Basel-Stadt zu unterscheiden; keine der Behörden wird hier als CannabisLabor.ch-Partner ausgewiesen.

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BS / Kanton

Basel-Stadt

Basel-Stadt führt zwei analytische Laborabteilungen und separate Inspektionsstellen für Lebensmittel sowie Chemie- und Biosicherheit auf. Die Zuständigkeit betrifft den Kanton Basel-Stadt. Ein Basler Forschungsprojekt oder amtliches Labor ersetzt weder die Methodenprüfung noch eine Bestätigung privater Probenannahme.

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BE / Kanton

Bern

Das Berner Laboratorium nennt Inspektionen, Marktkontrollen und Laboruntersuchungen als Arbeitsmittel. Sein Aufgabenbereich umfasst Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Umweltsicherheit. Eine behördliche Beurteilung ist von einer privat beauftragten Chargenanalyse zu unterscheiden.

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FR / Kanton

Freiburg

Der Freiburger SAAV beschreibt chemische, lebensmittelbiologische und veterinärbiologische Laborbereiche. Abgesehen von Trinkwasseranalysen führt er grundsätzlich keine Untersuchungen für Privatpersonen oder Unternehmen durch. Für privat beauftragte Cannabisanalytik darf der amtliche Labornachweis daher nicht als Annahmezusage gelesen werden.

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GE / Kanton

Genf

Der Genfer SCAV ist die kantonale Kontrollbehörde für Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Veterinärfragen. Seine Themen umfassen auch Kosmetika und Tabakprodukte. Diese kantonale Funktion ist von der in Vernier dokumentierten Cannabis-Forschung und von privat bestellter Analytik zu unterscheiden.

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GL / Kanton

Glarus

Das aktuelle BLV-Verzeichnis ordnet Glarus dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Chur zu. Ältere Hinweise auf eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle mit Schaffhausen und den beiden Appenzell sind dafür keine aktuelle Grundlage. Amtliche Zuständigkeit und private Probenannahme bleiben getrennte Fragen.

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GR / Kanton

Graubünden

Graubündens ALT beschreibt risikobasierte Betriebsinspektionen und Analysen von Konsumwaren als amtliche Kontrollen. Dazu zählen auch Gebrauchsgegenstände wie Kosmetika. Bei Hanfprodukten ist daher zuerst der konkrete Verwendungszweck zu klären, statt allein vom pflanzlichen Ausgangsmaterial auszugehen.

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JU / Kanton

Jura

Der jurassische SCAV gliedert seine Arbeit in die Bereiche Konsum und Veterinärwesen. Der Konsumentenschutz umfasst Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände; der veröffentlichte Dienstsitz liegt in Delémont. Eine kantonale Kontrollaufgabe bestätigt keinen kommerziellen Cannabis-Testservice.

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LU / Kanton

Luzern

Luzern verfügt über eine eigene Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Sie führt Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Chemikalien und Tabakprodukte als unterschiedliche Themen. Die Zugehörigkeit zur Zentralschweiz bedeutet nicht, dass Luzern dem Laboratorium der Urkantone zugeordnet wäre.

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NE / Kanton

Neuenburg

Der Neuenburger SCAV beschreibt überwiegend Proben aus kantonalen, interkantonalen oder nationalen amtlichen Kontrollen. Für weitere Analyseanliegen verlangt die Fachseite eine vorgängige Kontaktaufnahme. Ein Termin oder ein gewünschter Parameter ist damit noch keine bestätigte Cannabis-Untersuchung.

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NW / Kanton

Nidwalden

Das Nidwaldner Konkordat unterscheidet die Hauptaufgaben des Laboratoriums von möglichen verwandten privatwirtschaftlichen Leistungen. Solche Leistungen dürfen die Hauptaufgaben nicht beeinträchtigen. Aus dieser grundsätzlichen Möglichkeit folgt kein aktuell verfügbares Cannabis-Testangebot.

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OW / Kanton

Obwalden

Obwalden gehört mit Uri, Schwyz und Nidwalden zum gemeinsamen Laboratorium der Urkantone. Der amtliche Untersuchungsrahmen überschreitet damit die einzelne Kantonsgrenze. Für eine private Analyse müssen Annahmebedingungen und geeignete Methoden unabhängig davon ausdrücklich bestätigt werden.

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SH / Kanton

Schaffhausen

Das Interkantonale Labor hat seinen Standort in Schaffhausen und erfüllt Lebensmittel- und Chemikalienaufgaben für drei Partnerkantone. Umweltrechtliche Aufgaben nennt es zusätzlich für Schaffhausen. Der Standort allein bedeutet nicht, dass private Cannabisproben angenommen werden.

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SZ / Kanton

Schwyz

Schwyz beschreibt das Laboratorium der Urkantone als öffentlich-rechtlichen Konkordatsbetrieb von vier Kantonen. Zu den genannten Aufgaben gehören Lebensmittel-, Gewässer- und Umweltschutzanalytik. Das ist eine Beschreibung amtlicher Zuständigkeiten, keine Zusage zur Untersuchung privater Cannabisproben.

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SO / Kanton

Solothurn

Solothurn beschreibt Inspektionen vor Ort und Untersuchungen in zwei Laboratorien als Teile seiner Lebensmittelkontrolle. Die Fachseite stellt auch ein Dokument zur Konformitätsbeurteilung unter Berücksichtigung der Messunsicherheit bereit. Das hilft, behördliche Entscheidungen von einem blossen Messwert zu unterscheiden.

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SG / Kanton

St. Gallen

Das St.Galler AVSV untersucht Trinkwasser, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände hinsichtlich mikrobiologischer, chemischer oder sensorischer Qualität. Die kantonale Zuständigkeit ist von den einzelnen Gemeinden eines Cannabis-Pilotversuchs zu unterscheiden. Ein Studienname bestätigt keinen Laborservice für die ganze Region.

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TI / Kanton

Tessin

Das Tessiner Laboratorio cantonale nennt Gesundheitsschutz und Schutz vor Täuschung bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen als Hauptaufgaben. Auch die Hygiene von Badegewässern gehört zu seinem beschriebenen Auftrag. Diese amtlichen Aufgaben sind kein Beleg für eine private Cannabis-Probenannahme in Lugano oder Bellinzona.

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TG / Kanton

Thurgau

Thurgau bezeichnet amtliche Lebensmitteluntersuchungen als zentrale Aufgabe. Untersuchungen für Firmen oder Privatpersonen sind laut Fachseite nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich. Eine vorherige Klärung von Probenahme und Untersuchungsziel ist deshalb besonders wichtig; Cannabisanalysen werden damit nicht zugesagt.

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UR / Kanton

Uri

Uri verweist auf das Laboratorium der Urkantone als zuständige gemeinsame Institution. Es wird von Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden getragen. Ein gemeinsames amtliches Labor ist weder eine Probenannahmestelle von CannabisLabor.ch noch eine bestätigte Cannabis-Dienstleistung.

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VD / Kanton

Waadt

Das Waadtländer OFCO vereint Lebensmittelinspektion, kantonales Eichwesen und die Laboratorien des Kantonschemikers. Der aufgeführte Lebensmittel- und Wasserbereich befindet sich in Epalinges. Die Zuständigkeit für den Kanton ist von einem auf Lausanne bezogenen Forschungsprojekt zu trennen.

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VS / Kanton

Wallis

Der Walliser SCAV erklärt in seiner FAQ, dass er ausserhalb von Trink- und Duschwasser keine privaten Analyseanfragen bearbeitet. Für andere Analysen verweist er auf private Laborverzeichnisse. Die Existenz des kantonalen Labors ist deshalb keine Einsendeempfehlung für Cannabisprodukte.

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ZG / Kanton

Zug

Das Zuger Labor AVS nennt Untersuchungen für Dritte nur, soweit dies technisch, zeitlich und personell möglich ist. Genannt werden unter anderem Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und verschiedene Wasserproben. Daraus lässt sich keine allgemeine Annahme privater Cannabisprodukte ableiten.

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ZH / Kanton

Zürich

Das Kantonale Labor Zürich verbindet Betriebskontrollen mit Untersuchungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen; auch Tabakprodukte gehören zu seinen Themen. Die Produktkategorie muss deshalb vor einer Zuständigkeitsanfrage geklärt sein. Diese amtliche Rolle ist kein Nachweis eines privaten Cannabis-Testangebots.

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