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CannabisLabor.ch /Quellen & Methodik | CannabisLabor.chCANNABISANALYTIK / SCHWEIZ

Quellen & Methodik

Primärquellen zur Einordnung; keine Partnerschaft oder eigene Akkreditierung. Ausländische Methodenquellen sind keine Schweizer Rechtsgrundlage.

Amtliche Quelle und Abgrenzung

Dies ist ein Informationsleitfaden. Weder ein CannabisLabor.ch-Standort noch eine Partnerschaft oder Annahme privater Proben wird behauptet. Amtliche Lebensmittelkontrolle und eine private Cannabisuntersuchung sind unterschiedliche Aufgaben.

  • Zürich: Kantonales Labor Zürich

    Das Kantonale Labor Zürich verbindet Betriebskontrollen mit Untersuchungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen; auch Tabakprodukte gehören zu seinen Themen. Die Produktkategorie muss deshalb vor einer Zuständigkeitsanfrage geklärt sein. Diese amtliche Rolle ist kein Nachweis eines privaten Cannabis-Testangebots.

  • Bern: Kantonales Laboratorium Bern

    Das Berner Laboratorium nennt Inspektionen, Marktkontrollen und Laboruntersuchungen als Arbeitsmittel. Sein Aufgabenbereich umfasst Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Umweltsicherheit. Eine behördliche Beurteilung ist von einer privat beauftragten Chargenanalyse zu unterscheiden.

  • Luzern: Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Luzern

    Luzern verfügt über eine eigene Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Sie führt Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Chemikalien und Tabakprodukte als unterschiedliche Themen. Die Zugehörigkeit zur Zentralschweiz bedeutet nicht, dass Luzern dem Laboratorium der Urkantone zugeordnet wäre.

  • Uri: Laboratorium der Urkantone

    Uri verweist auf das Laboratorium der Urkantone als zuständige gemeinsame Institution. Es wird von Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden getragen. Ein gemeinsames amtliches Labor ist weder eine Probenannahmestelle von CannabisLabor.ch noch eine bestätigte Cannabis-Dienstleistung.

  • Schwyz: Laboratorium der Urkantone

    Schwyz beschreibt das Laboratorium der Urkantone als öffentlich-rechtlichen Konkordatsbetrieb von vier Kantonen. Zu den genannten Aufgaben gehören Lebensmittel-, Gewässer- und Umweltschutzanalytik. Das ist eine Beschreibung amtlicher Zuständigkeiten, keine Zusage zur Untersuchung privater Cannabisproben.

  • Obwalden: Laboratorium der Urkantone

    Obwalden gehört mit Uri, Schwyz und Nidwalden zum gemeinsamen Laboratorium der Urkantone. Der amtliche Untersuchungsrahmen überschreitet damit die einzelne Kantonsgrenze. Für eine private Analyse müssen Annahmebedingungen und geeignete Methoden unabhängig davon ausdrücklich bestätigt werden.

  • Nidwalden: Laboratorium der Urkantone

    Das Nidwaldner Konkordat unterscheidet die Hauptaufgaben des Laboratoriums von möglichen verwandten privatwirtschaftlichen Leistungen. Solche Leistungen dürfen die Hauptaufgaben nicht beeinträchtigen. Aus dieser grundsätzlichen Möglichkeit folgt kein aktuell verfügbares Cannabis-Testangebot.

  • Glarus: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden/Glarus

    Das aktuelle BLV-Verzeichnis ordnet Glarus dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Chur zu. Ältere Hinweise auf eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle mit Schaffhausen und den beiden Appenzell sind dafür keine aktuelle Grundlage. Amtliche Zuständigkeit und private Probenannahme bleiben getrennte Fragen.

  • Zug: Amt für Verbraucherschutz / Labor AVS Zug

    Das Zuger Labor AVS nennt Untersuchungen für Dritte nur, soweit dies technisch, zeitlich und personell möglich ist. Genannt werden unter anderem Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und verschiedene Wasserproben. Daraus lässt sich keine allgemeine Annahme privater Cannabisprodukte ableiten.

  • Freiburg: Service de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (SAAV)

    Der Freiburger SAAV beschreibt chemische, lebensmittelbiologische und veterinärbiologische Laborbereiche. Abgesehen von Trinkwasseranalysen führt er grundsätzlich keine Untersuchungen für Privatpersonen oder Unternehmen durch. Für privat beauftragte Cannabisanalytik darf der amtliche Labornachweis daher nicht als Annahmezusage gelesen werden.

  • Solothurn: Kantonale Lebensmittelkontrolle Solothurn

    Solothurn beschreibt Inspektionen vor Ort und Untersuchungen in zwei Laboratorien als Teile seiner Lebensmittelkontrolle. Die Fachseite stellt auch ein Dokument zur Konformitätsbeurteilung unter Berücksichtigung der Messunsicherheit bereit. Das hilft, behördliche Entscheidungen von einem blossen Messwert zu unterscheiden.

  • Basel-Stadt: Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

    Basel-Stadt führt zwei analytische Laborabteilungen und separate Inspektionsstellen für Lebensmittel sowie Chemie- und Biosicherheit auf. Die Zuständigkeit betrifft den Kanton Basel-Stadt. Ein Basler Forschungsprojekt oder amtliches Labor ersetzt weder die Methodenprüfung noch eine Bestätigung privater Probenannahme.

  • Basel-Landschaft: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft

    Basel-Landschaft führt ein eigenes Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit kantonalem Labor. Dieses liefert analytische Grundlagen für den Lebensmittel- und Umweltschutzvollzug. Liestal und Allschwil sind deshalb administrativ von Basel-Stadt zu unterscheiden; keine der Behörden wird hier als CannabisLabor.ch-Partner ausgewiesen.

  • Schaffhausen: Interkantonales Labor AR/AI/SH

    Das Interkantonale Labor hat seinen Standort in Schaffhausen und erfüllt Lebensmittel- und Chemikalienaufgaben für drei Partnerkantone. Umweltrechtliche Aufgaben nennt es zusätzlich für Schaffhausen. Der Standort allein bedeutet nicht, dass private Cannabisproben angenommen werden.

  • Appenzell Ausserrhoden: Interkantonales Labor AR/AI/SH – Lebensmittelinspektorat beider Appenzell

    Appenzell Ausserrhoden nennt das Lebensmittelinspektorat beider Appenzell in Herisau als erste Anlaufstelle für den Vollzug vor Ort. Aufwändigere Untersuchungen können im gemeinsamen Labor in Schaffhausen erfolgen. Lokales Inspektorat und analytischer Laborstandort sind somit nicht identisch.

  • Appenzell Innerrhoden: Interkantonales Labor AR/AI/SH

    Appenzell Innerrhoden ist einer der drei Partnerkantone des Interkantonalen Labors mit Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen. Dessen Lebensmittelzuständigkeit umfasst auch Gebrauchsgegenstände. Die gemeinsame Behörde ist keine bestätigte private Analysestelle für jedes Cannabisprodukt.

  • St. Gallen: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen

    Das St.Galler AVSV untersucht Trinkwasser, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände hinsichtlich mikrobiologischer, chemischer oder sensorischer Qualität. Die kantonale Zuständigkeit ist von den einzelnen Gemeinden eines Cannabis-Pilotversuchs zu unterscheiden. Ein Studienname bestätigt keinen Laborservice für die ganze Region.

  • Graubünden: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden

    Graubündens ALT beschreibt risikobasierte Betriebsinspektionen und Analysen von Konsumwaren als amtliche Kontrollen. Dazu zählen auch Gebrauchsgegenstände wie Kosmetika. Bei Hanfprodukten ist daher zuerst der konkrete Verwendungszweck zu klären, statt allein vom pflanzlichen Ausgangsmaterial auszugehen.

  • Aargau: Amt für Verbraucherschutz Aargau

    Aargau beschreibt risikobezogene Stichproben aus Verkauf und Produktion sowie chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Auch die Kennzeichnung der untersuchten Produkte wird überprüft. Die Auswahl einer amtlichen Stichprobe verfolgt damit einen anderen Zweck als ein privat geplanter Chargenvergleich.

  • Thurgau: Kantonales Laboratorium Thurgau

    Thurgau bezeichnet amtliche Lebensmitteluntersuchungen als zentrale Aufgabe. Untersuchungen für Firmen oder Privatpersonen sind laut Fachseite nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich. Eine vorherige Klärung von Probenahme und Untersuchungsziel ist deshalb besonders wichtig; Cannabisanalysen werden damit nicht zugesagt.

  • Tessin: Laboratorio cantonale Ticino

    Das Tessiner Laboratorio cantonale nennt Gesundheitsschutz und Schutz vor Täuschung bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen als Hauptaufgaben. Auch die Hygiene von Badegewässern gehört zu seinem beschriebenen Auftrag. Diese amtlichen Aufgaben sind kein Beleg für eine private Cannabis-Probenannahme in Lugano oder Bellinzona.

  • Waadt: Office de la consommation (OFCO) Vaud

    Das Waadtländer OFCO vereint Lebensmittelinspektion, kantonales Eichwesen und die Laboratorien des Kantonschemikers. Der aufgeführte Lebensmittel- und Wasserbereich befindet sich in Epalinges. Die Zuständigkeit für den Kanton ist von einem auf Lausanne bezogenen Forschungsprojekt zu trennen.

  • Wallis: Service de la consommation et affaires vétérinaires (SCAV) Valais

    Der Walliser SCAV erklärt in seiner FAQ, dass er ausserhalb von Trink- und Duschwasser keine privaten Analyseanfragen bearbeitet. Für andere Analysen verweist er auf private Laborverzeichnisse. Die Existenz des kantonalen Labors ist deshalb keine Einsendeempfehlung für Cannabisprodukte.

  • Neuenburg: Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) Neuchâtel

    Der Neuenburger SCAV beschreibt überwiegend Proben aus kantonalen, interkantonalen oder nationalen amtlichen Kontrollen. Für weitere Analyseanliegen verlangt die Fachseite eine vorgängige Kontaktaufnahme. Ein Termin oder ein gewünschter Parameter ist damit noch keine bestätigte Cannabis-Untersuchung.

  • Genf: Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) Genève

    Der Genfer SCAV ist die kantonale Kontrollbehörde für Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Veterinärfragen. Seine Themen umfassen auch Kosmetika und Tabakprodukte. Diese kantonale Funktion ist von der in Vernier dokumentierten Cannabis-Forschung und von privat bestellter Analytik zu unterscheiden.

  • Jura: Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) Jura

    Der jurassische SCAV gliedert seine Arbeit in die Bereiche Konsum und Veterinärwesen. Der Konsumentenschutz umfasst Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände; der veröffentlichte Dienstsitz liegt in Delémont. Eine kantonale Kontrollaufgabe bestätigt keinen kommerziellen Cannabis-Testservice.

  • Zürich

    Die UZH beschreibt Züri Can als wissenschaftliche Studie und meldet im Stand vom 8. Oktober 2026 eine bewilligte Verlängerung bis Oktober 2028. Das ist aktueller Forschungskontext, kein Nachweis eines öffentlich zugänglichen Analyselabors oder offener Aufnahme.

  • Winterthur

    Winterthur ist im BAG-Eintrag zu Cannabis Research Zürich ausdrücklich als Gemeinde genannt. Dieses Projekt ist von der stadtzürcher Studie Züri Can zu unterscheiden. Die Nennung begründet weder freie Teilnahme noch ein privates Laborangebot in Winterthur.

  • Basel

    WeedCare untersucht laut BAG die Auswirkungen eines regulierten Verkaufs in ausgewählten Apotheken im Kanton Basel-Stadt. Forschung zu Konsum und Beratung ist von der Untersuchung einer privat eingesandten Produktprobe zu trennen. Daraus folgt kein Testangebot von CannabisLabor.ch in Basel.

  • Bern

    Bern ist im BAG-Dossier SCRIPT als Studiengemeinde und Standort mehrerer beteiligter Universitätsinstitute aufgeführt. Die dort genannte geplante Laufzeit endet im April 2026. Der Eintrag dient als Forschungskontext und bestätigt weder laufende Aufnahme noch eine private Probenannahme.

  • Biel/Bienne

    Biel ist im SCRIPT-Dossier neben Bern und Luzern ausdrücklich genannt; daraus folgt keine Abdeckung aller Berner Gemeinden. Die publizierte geplante Studienlaufzeit endet im April 2026. Ein historischer Studienbezug ist kein aktuelles Analyseangebot für Biel/Bienne.

  • Luzern

    Luzern ist die im SCRIPT-Dossier genannte Studiengemeinde im Kanton Luzern; auch die Universität Luzern ist beteiligt. Der BAG-Eintrag nennt April 2026 als geplantes Studienende. Diese Forschungsangaben sind keine Zusage für Tests oder Probenannahme in der Stadt.

  • Lausanne

    Cann-L untersucht laut BAG ein nicht gewinnorientiertes Verkaufsmodell in Lausanne; Stadt Lausanne und Sucht Schweiz sind als durchführende Institutionen aufgeführt. Das ist ein städtischer Forschungskontext. Er begründet weder ein kantonsweites Testangebot noch eine Laborpartnerschaft mit dieser Plattform.

  • Vernier

    Das BAG verortet La Cannabinothèque ausdrücklich in der Gemeinde Vernier und beschreibt ein Vereinsmodell mit ChanGE. «Kanton Genf» ist deshalb nicht mit «Stadt Genf» gleichzusetzen. Der Studienbezug ist keine offene Laborleistung oder Zusage zur Untersuchung eigener Produkte.

  • Liestal

    Liestal ist zusammen mit Allschwil im BAG-Dossier Grashaus Projects genannt. Die Forschungsbeschreibung betrifft einen strukturierten Verkauf in spezialisierten Fachgeschäften, nicht ein allgemein zugängliches Prüflabor. Für eine private Analyse sind konkrete Annahme und Untersuchungsumfang separat zu bestätigen.

  • Allschwil

    Allschwil gehört zum im BAG-Eintrag Grashaus Projects beschriebenen Gemeindekreis in Basel-Landschaft. Das untersuchte Fachgeschäftsmodell unterscheidet sich vom Apothekenmodell von WeedCare in Basel-Stadt. Beide Forschungsansätze sind von einer privat beauftragten Produktanalyse zu trennen.

  • Wil

    Wil wird im BAG-Eintrag CanLeg ausdrücklich genannt. Das Forschungsdesign untersucht unter anderem Zahlungsbereitschaft, Produktqualität und unterschiedliche Vertriebskanäle. Diese Fragen dürfen nicht mit einem bereits verfügbaren Cannabis-Laborservice in Wil verwechselt werden.

  • Rapperswil-Jona

    Rapperswil-Jona gehört zu den im CanLeg-Dossier genannten Gemeinden; der Kantonsname allein beschreibt den Studienkreis nicht ausreichend. Das BAG bezeichnet das Vorhaben als randomisierte kontrollierte Studie. Daraus folgen weder freie Teilnahme noch die Annahme eigener Proben durch CannabisLabor.ch.

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